Bio Immune(G)ene Medicine (BIGMED)

 Bio-Immun-Gen-Regulationstherapie (Bio Immune(G)ene Medicine)

Das Immunsystem ist ein aktives, ständig lernendes Informationsverarbeitungssystem.
Dieses komplexe Netzwerk ist nicht nur auf Abwehr programmiert, sondern auch auf Integration, Organisation und Toleranzverhalten zellulärer Strukturen der einzelnen Organsysteme.

Therapeutisch sollte daher die Modulation im Vordergrund stehen.

Die modulierend wirkende Therapie der BI(G)Med dient der begleitenden Behandlung chronischer Erkrankungen durch den Einsatz von homöopathisch potenzierten Immunbotenstoffen.  Jede chronische Erkrankung scheint, dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zufolge, eine genetische Komponente zu haben. Hier regulierend einzugreifen ist demnach wichtiger Bestandteil eines jeden therapeutischen Ansatzes.

Unter Regulation in diesem Sinne ist jedoch keinesfalls eine Manipulation der Gene zu verstehen, sondern es geht ausschließlich darum, die Expression (Manifestation) der jeweiligen Information zu regulieren und damit in physiologische Bahnen zu lenken.
Insbesondere die Moleküle der MicroRNA als Variante der Ribonukleinsäure scheinen an der Regulation der Genexpression beteiligt zu sein. Die Genexpression  vermittelt auf molekularer Ebene den Übergang vom Genotyp zum Phänotyp. Bei der Genexpression erfolgt die Bildung eines von einem Gen kodierten Genproduktes, bestehend aus mehreren Einzelvorgängen bis zum fertigen Genprodukt (z.B. ein Protein). Dazu zählen Transkription, Spleißen, Translation und posttranslationale Modifikation (Einzelvorgänge bei der Herstellung eines Genproduktes).

Die Genexpression legt sowohl die Menge als auch den Zeitpunkt des Erscheinens eines Genprodukts fest und wird durch verschiedene Signalwege kontrolliert. Ziel ist die bedarfsgerechte Bereitstellung eines Genproduktes und eine wichtige Grundlage für die Anpassungsfähigkeit der Zelle an ihre Umgebung.

Die MicroRNA scheint eine Transkription (Umschreibung) einzelner Gene zu unterdrücken (“silencing”) und damit quasi eine entgegengesetzte Funktion auszuüben wie die mRNA, letztere dient als Matrize (ein Art Blaupause) für die Proteinsynthese. Somit könnte durch den Einsatz hömöopathischer Verdünnungen einzelner MicroRNAs die Möglichkeit gegeben sein, einzelne Gene „abzubremsen“.

Zusätzlich werden bei der BI(G)Med eine ganze Anzahl modulierend wirkende Moleküle verwendet, um chronische Erkrankungen begleitend zu behandeln. Jede chronische Erkrankung scheint, dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zufolge, eine genetische Komponente zu haben. Durch die BI(G)Med  könnte hier regulierend eingegriffen werden und die Lenkung in physiologische Bahnen begünstigt werden.

Aktuell stehen über 100 Präparate zur unterstützenden Behandlung verschiedenster Krankheiten zur Verfügung.

Dazu gehören:

Autoimmunerkrankungen wie z.B.:
Multiple Sklerose
rheumatoide Arthritis
Morbus Crohn
Colitis Ulcerosa
Hashimoto Thyreoiditis
Lupus erythematodes
Psoriasis

Allergien und metabolische Erkrankungen wie z.B.:
Heuschnupfen
Asthma Bronchiale
Neurodermitis
Diabetes Typ 2
Hyperlipidämien
metabolisches Syndrom

Krebserkrankungen wie z.B.:
Tumore und Karzinome
Leukämien und Lymphome

Infektionen:
bakterielle Infektionen (z. B. durch Chlamydien, Borrelien)
Pilzinfektionen (z. B. Candida)
virale Infektionen (z. B. Hepatitis, Herpes, EBV)

Die Ausführungen zu Diagnostik und Therapie sind schulmedizinisch nicht anerkannt, sondern beruhen auf naturheilkundlichen Erfahrungswerten.

Von der evidenzbasierten Medizin wird die Homöopathie und auch die homöopathische Verdünnung von Substanzen nicht anerkannt. Der Gesetzgeber erkennt sie dagegen als besondere Therapierichtung an, hat die Homöopathie in das Arzneimittelgesetz aufgenommen, regelt im homöopathischen Arzneibuch die Herstellung, monographiert die Inhaltsstoffe und regelt auch die Qualitätsparameter.

Soweit diese homöopathisch zubereiteten Produkte keine Zulassung, sondern eine Registrierung besitzen oder von der Registrierung freigestellt sind, werden für diese nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes auch keine Anwendungsgebiete ausgewiesen. Hier entscheiden das Wissen und die Erfahrung des Anwenders, respektive Verordners.