Der Patienten- Fragebogen liefert mir vor Ihrem persönlichen Besuch in meiner Praxis wichtige Informationen zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte und Ihrem aktuellen gesundheitlichen Anliegen. Soweit möglich, freue ich mich, wenn mir diese Informationen vor Ihrem Termin in meiner Praxis vorliegen.
Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen zum Datenschutz!
Patienten-Fragebogen aktuell 07.2017
Bei gesetzlich versicherten Patienten wird nach der Honorarvereinbarung abgerechnet, Privatpatienten bekommen eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker), die Preise decken sich weitgehend. Meine Patienteninformation (Behandlungsvertrag) und meine Honorarvereinbarung können Sie als pdf- Dokument einsehen bzw. für sich ausdrucken und dort das Angebot und die detallierten Preise interner Praxisleistungen einsehen. Nutzen Sie bitte diese Möglichkeit zu Ihrer Information. Darüber hinaus sind, bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. genetische Untersuchungen, alle naturheilkundlichen und schulmedizinischen Blutuntersuchungen in Zusammenarbeit mit renommierten Untersuchungslaboren über meine Praxis möglich.
Anmerkung wegen häufiger Nachfragen: Die “Ausführliche Erstanamnese und Beratung (bis 2h)” ist immer die Grundlage einer Behandlung bei mir und (Haupt)Bestandteil Ihres ersten Besuches. Alle anderen Diagnose- oder Behandlungsmöglichkeiten, die vielleicht für Sie in Frage kommen, besprechen wir gemeinsam während Ihres persönlichen Termines.
Grundlagen der Abrechnung für Heilpraktiker
Für Heilpraktiker gibt es keine rechtlich bindende Gebührenordnung, deshalb sind sie grundsätzlich in der Kalkulation ihrer Honorarhöhe frei. Als Orientierungshilfe gibt es das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), in dem Leistungen des Heilpraktikers aufgelistet worden sind. Der wiedergegebene Preisrahmen wurde durch eine statistische Umfrage, in der alle Heilpraktiker eingebunden waren, ermittelt. 1985 wurde zum letzten Mal ein GebüH von den Heilpraktiker-Verbänden herausgegeben und mit Leistungen und Honorarrahmen versehen, die der Auswertung der zuvor durchgeführten Umfrage entsprechen. Damit wurde das GebüH von 1977 abgelöst. Die ausgestalteten Regularien spiegeln geltendes Recht (BGB) und wurden sensibel nach Absprache mit Kostenträgern erarbeitet. Nur so wurde das GebüH 1985 Gegenstand der Leistungszusage der PKV und der Beihilfe. Die Gebühren entsprechen somit dem Stand von 1985!
Quelle: http://www.bdh-online.de
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker können Sie im Internet einsehen, z.B. unter: